Covid-Präventionsmaßnahmen der Gemeindeführung und des Tourismusverbandes
Aktuelle Informationen finden Sie HIER
Seilbahn-/ Schibetrieb Winter 21/22 (Covid-19 Compliance)
Die Bergbahngesellschaften in Ischgl und Samnaun bieten ergänzend zu den aktuell in Geltung stehenden rechtlichen Vorgaben ein umfassendes Maßnahmenpaket in der Silvretta Arena, welches erholsame und schöne Skitage ermöglicht.
Für den Besuch in der Silvretta Arena benötigen Sie ergänzend zu Ihrem Skiticket einen gültigen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen). Ihr Ticket ermöglicht nur dann Zutritt ins Skigebiet, wenn ein entsprechender 2G-Status nachgewiesen wird.
In Österreich gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht bei der Benützung aller Seilbahn- und Liftanlagen; im Freien – dies betrifft vor allem die Anstehbereiche – ist immer dann eine FFP2-Maske zu tragen, wenn der empfohlene 2 m – Mindestabstand zu fremden Personen nicht eingehalten werden kann.
Hier finden Sie die Details der Silvretta Arena Ischgl/Samnaun (Covid-19 Compliance).
An- und Abreise
/ Wir begrüßen und verabschieden Sie auf das Herzlichste, jedoch nicht wie gewohnt mit einem Händeschütteln und/oder Umarmung, sondern mit einem freundlichen Lächeln.
/ Um Ihnen das Check-In vor Ort angenehmer, unkomplizierter und schneller zu gestalten, bitten wir Sie, uns von allen Reisenden die Namen, Anschrift, Mobiltelefonnummer, Ausweisnummer sowie das Geburtsdatum mitzuteilen. Somit sparen Sie Zeit und können fast “kontaktlos” einchecken. Bitte teilen Sie uns gleichzeitig Ihre geplante Anreisezeit mit.
/ 2G+
Für die Einreise nach Österreich ist ein 2G-Nachweis erforderlich UND zusätzlich ein aktueller PCR-Test ODER eine Booster-Impfung.
Ausnahmen:
– Kinder unter 12 Jahren: kein 2G, kein PCR-Test notwendig
– Kinder die nach dem 31. August 2006 geboren sind: PCR-Test im Rahmen des Ninjapasses
Maßnahmen bei uns im Haus
/ Desinfektionsmittelspender finden Sie in der Eingangslobby und im Schiraum.
/ Alle Appartements werden sorgfältigst gereinigt. Die Firma Hollu Systemhygiene unterstützt uns beratend und mit modernsten Reinigungs- und Desinfektionssystemen. Wir tragen Sorge für unsere Gäste und Mitarbeiter.
/ Wir intensivieren gezielt eine Vielzahl von Reinigungstätigkeiten. Dies gilt beispielsweise für die Reinigung bzw. Desinfektion von Kontaktoberflächen an der Rezeption, des Lifts sowie der Treppenhandläufe, der Tür-/ Fenstergriffe, von Lichtschaltern, TV-Fernbedienungen und der Sanitäranlagen.
/ Die gesamte Wäsche wird porentief rein gewaschen.
/ Wir und unsere Mitarbeiter sind auf die, den besonderen Umständen geschuldeten, Hygienemaßnahmen geschult und setzen diese um.
/ Solange die Covid-Sicherheitsmaßnahmen in Geltung sind, ist der Zutritt zu den Appartements im Davo Lais nur für unsere Hausgäste und in Sonderfällen für angemeldete Besucher möglich.
Allgemeines
/ Nutzen Sie ihr Smartphone um die wichtigsten Informationen über das Davo Lais, den Ort und das Schigebiet zu erfahren (Digitale Informationsmappe im Haus per QR-Code abrufbar)
/ Nutzen Sie unseren Hotel-Skipass-Service. Sie können so den Skipass für die Silvretta Arena einfach und bequem an der Rezeption des Davo Lais erwerben – selbstverständlich zu den PREISEN UND KONDITIONEN der Silvrettaseilbahn AG.
/ Halten Sie die Abstandsregeln ein und waschen bzw. desinfizieren Sie mehrmals täglich Ihre Hände.
/ Personenbegrenzung im Hotellift ist zu beachten (Familie oder zu Ihrer Reisegruppe gehörende Personen).
/ Wir bitten Sie eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske) mitzubringen, da diese bei Aktivitäten außer Haus (z.B. Lebensmittelgeschäfte, Sportgeschäfte, Schibus, Taxifahrten, Arzt/Apotheke,…) benötigt wird.
Zum Betreten von Beherbergungsbetrieben oder auch Restaurants ist ein 2G-Nachweis erforderlich und ist in den Allgemeinbereichen eine FFP2-Maske zu tragen. Zur Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen ist das Tragen einer FFP2-Maske ebenfalls verpflichtend.
Aktualisierte Stornobedingungen für die Wintersaison 21/22
Aufgrund der aktuellen Sondersituation haben wir unsere Stornierungsbedingungen für die Wintersaison 21/22 angepasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Stornierungen nur schriftlich (Papierform oder digital per E-Mailnachricht) entgegennehmen.
/ Direktbuchungen können bis 45 Tage vor Ihrem geplanten Anreisetag kostenfrei für die Wintersaison 22/23 umgebucht werden. Ihre Anzahlung behalten wir ein und schreiben wir Ihnen diese für Ihren nächsten Aufenthalt bei uns im Davo Lais gut.
/ Bei einer Stornierung ab 45 Tage bis 7 Tage vor dem Ankunftstag berechnen wir 70% des gesamten Arrangementpreises.
/ Bei Stornierungen während der letzten 7 Tage vor dem geplanten Anreisetermin sind 90% des Gesamtpreises an Stornogebühren zu bezahlen.
/ Bei Nichtanreise (no show) oder vorzeitiger Abreise berechnen wir den gesamten, gebuchten Arrangementpreis. Sollten weniger als die gebuchte Anzahl an Personen anreisen, wird der volle Appartementpreis in Rechnung gestellt.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Verschiebung Ihres Aufenthaltes, wenn innerhalb von 7 Tagen vor geplanter Anreise einer der folgenden Gründe vorliegt:
/ wenn der Skibetrieb in Ischgl – behördlich verordnet – untersagt ist
/ wenn die Gastronomie in Ischgl – behördlich verordnet – geschlossen ist
/ wenn Ihnen trotz vollständiger Immunisierung (1G, Boosterimpfung) bzw. Genesung (2G) eine Anreise nach Ischgl aufgrund von Reiseverboten nicht möglich ist
/ wenn Ischgl als Hochrisikogebiet eingestuft ist
Geleistete Anzahlungen behalten wir ein und schreiben wir Ihnen diese für Ihren nächsten Aufenthalt bei uns im Davo Lais gut.
Die oben genannten Stornierungsrichtlinien gelten bei Direktbuchungen über das Appartement Davo Lais, unserer Website oder www.ischgl.com. Für alle anderen Online-Buchungskanäle gelten die jeweils bei der Buchung festgelegten Stornierungsbedingungen.
Der Gerichtsstand ist Landeck in Tirol.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung vor der Buchung abzuschließen. Nähere Informationen finden Sie unter www.europaeische.at.
Covid-19 Reisestornoversicherung
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung vor der Buchung abzuschließen.
Die Europäische Reiseversicherung versichert trotz Pandemiestatus Covid-19 Erkrankungen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung auch.
Insoweit gewährt die Europäische Reiseversicherung Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können,
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
- weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt oder positiv getestet wurde und deshalb Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist, Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen,
- weil Sie als Kategorie I-Kontaktperson (K1) mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt werden,
- weil Sie als geimpfte oder genesene Person einen Kategorie I-Kontakt hatten und deshalb als K2-Kontaktperson einen behördlichen Verkehrsbeschränkungsbescheid erhalten.
Kein Stornoschutz besteht hingegen,
- wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
- wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind.
Nähere Informationen finden Sie unter www.europaeische.at.
Alle Maßnahmen werden nach gesetzlichen Vorgaben angepasst und sind zum jetzigen Zeitpunkt gültig. Bitte informieren Sie sich auch an den offiziellen Stellen über die Maßnahmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann.
Letzte Aktualisierung: 05.02.2022